Antragsformular zur Entfernung aus Google online

Google Antragsformular zur DatenlöschungGoogle reagiert mit dem Formular „Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht“ auf das umstrittene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Nach diesem Urteil des EuGH kann Google unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet werden, Suchergebnisse mit Bezug auf personenbezogene Daten zu entfernen.

Das Formular für den Lösch-Antrag ist inzwischen online verfügbar.

Laut den Angaben von Google wird jede Anfrage individuell überprüft werden. Diese manuelle Überprüfung soll das Datenschutzrecht des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe gegenüberstellen und werten.

Zu Authentifizierungszwecken wird in diesem Formular die Übersendung einer Ausweiskopie des Betroffenen verlangt, obwohl nach dem Personalausweisgesetz (14 PAuswG) keine Ausweiskopien eingefordert werden können. Das Verwaltungsgericht Hannover hat bereits im vergangenen Jahr geurteilt, dass eine Datenerhebung durch Einscannen uns Speichern von Personalauseisen nicht gestattet ist. Die rechtliche Grundlage hierfür regelt § 14 PAuswG, wonach die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem oder mittels des Personalausweises nur zur Identitätsfeststellung durch berechtigte Personen oder Stellen erfolgen darf. Berechtigte Personen sind definiert unter §§ 15 bis 17 PAuswG, die öffentlichen Stellen und nicht-öffentlichen Stellen regelt §§ 18 bis 20 PAuswG.

Nach § 20 Abs. 2 PAuswG darf der Personalausweis zu Zwecken des elektronischen Identitätsnachweis verlangt werden, jedoch ist eine Speicherung wie sie bei Google Verwendung findet ausgeschlossen.

Auch zu klären ist, wie sich Anwälte im Zuge eines Mandats zu legitimieren haben, da dies durch eine durch den Mandanten unterzeichnete Vollmacht geschieht.

Abschließend noch der Hinweis, dass ein sogenannter „Formularzwang“ nicht rechtens ist – somit bleibt es jedem freigestellt anstelle des Formulars sich direkt an Google Deutschland zu wenden um eine Löschung zu fordern. Google Deutschland wird nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes als die zuständige Stelle für das Datenschutzrecht angesehen.

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