Urteil: ICANN darf von YouPorn verklagt werden

YouPorn - ICANN Urteil Bereits im November 2011 hatte der Betreiber von YouPorn eine Klage gegen die ICANN eingereicht. Nach Angaben des Wall Street Journal soll die Firma Manwin Licensing International diese Klage angestrengt haben, weil sie der Überzeugung sind, dass die ICANN in ihrer Funktion als Top-Level –Domain verwaltende Organisation wettbewerbsschädigendes Vorgehen an den Tag legt.

Genauer wird der ICANN (International Coperation for Assigned Names & Numbers vorgeworfen zusammen mit der ICM Registry zu hohe Preise für die TLD-Zone .xxx angesetzt und eingefordert zu haben. Der YouPorn-Betreiber Manwin prangert nicht gerechtvertigte Preisfestsetzung, unfaires Verhalten sowie eine Behinderung des Wettbewerbs aufgrund der Monopolstellung an. Die Klage wurde vor einem Kalifornischen Bezirksgericht eingereicht und soll dafür sorgen, dass die Gebühren für xxx-Domains reduziert werden.

Die in Luxemburg ansässige Firma Manwin sieht keinen Mehrwert in der neuen TLD und gibt zu bedenken, dass die Kosten (100 USD Anmeldung zuzüglich 60 USD jährliche Gebühr) gerade in Hinblick auf die Registrierung mehrerer Domains schnell ansteigen können. Dieses Vorgehen der Domainsicherung ist üblich, um Falschschreibweisen des Domainnamens aufzugreifen.

Neben YouPorn betreibt das Unternehmen ebenfalls seinige Portale des Playboy sowie die auf die Produktion von Pornofilmen spezialisierte Firma Digital Playground.

Nun entschied das Gericht, dass Manwin seine Klage gegen YouPorn fortsetzen darf.

Das vollständige YouPorn-Urteil findet sich im ICANN News-Bereich

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