Domain wurde von US-Behörde für 16 Monate beschlagnahmt

Puerto 80 vs Homeland SecurityBereits im Februar 2011 waren die beiden Domains Rojadirecta.com und Rojadirecta.org von dem US-Ministerium für Heimatsicherheit beschlagnahmt worden. Nach nunmehr eineinhalb Jahren ließ der ausschlaggebende Staatsanwalt in den USA den Fall schließen.

Laut einem Bericht der Electronic Frontier Foundation (EFF) gehen die Domains nun, ohne Angabe von Gründen welche die Staatsanwaltschaft zu dem zu dem Gesinnungs-Umschwung veranlasste, zurück an den ursprünglichen Eigentümer.

Am 01.Februar 2011 wurde die betreffende Registry Verisign dazu verpflichtet die entsprechenden DNS-Enträge für Rojadirecta.com und Rojadirecta.org sowie acht weitere Domains zu ändern, so dass die eigentlichen Domaininhaber keinen Zugriff mehr auf die Domains haben. Aufgrund dieses Vorfalls gingen aus der Internet Engineering Task Force (IETF) neue Initiativen zur  technischen Regelung bei  Verdacht auf Online-Zensur hervor.

Die beiden Domains der spanischen Firma Puerto 80 waren bereits von einem spanischen Gericht als legal erklärt worden. Anstoß wurde daran genommen, dass die beiden Internetauftritte Links zu nicht autorisierten Stream in Echtzeit sowie Diskussionsforen enthalten haben. Dies ist in Spanien erlaubt, trotzdem reichte dies der Einwanderungs- und Zoll-Polizei (ICE) des US-Ministeriums für Heimatsicherheit, um die entsprechenden Domains zu beschlagnahmen.

In Folge der Beschlagnahmung wich die spanische Firma Puerto 80 auf eine andere Top-Level-Domain aus und stellte ihr Angebot unter der Domain rojadirecta.me erneut online. Die Firma versuchte sich gegen die Beschlagnahmung zu wehren, jedoch forderten die US-Behörden laut dem Unternehmen eine Unterlassungserklärung. Diese Unterlassungserklärung beinhaltet, dass keine Internetseite von Puerto 80 weltweit mehr einen Link auf Inhalte aus den Vereinigten Staaten setzen dürfen. Zusätzlich gibt Puerto 80 bekannt, dass Mitarbeiter der beteiligten Staatsanwaltschaft über Drohungen das Einlegen rechtlicher Mittel seitens Puerto 80 zu verhindern versucht zu haben.

In dem Verfahren argumentierte Puerto 80 damit, dass es sich um eine illegale Beschlagnahmung handelt, da das herangezogene Gesetz lediglich direkte Verletzung von Rechten kriminalisiert. Ein Link stifte gegebenenfalls an und sei somit maximal eine zivilrechtliche Verfehlung. Ebenfalls wurde angeprangert, dass vor der Beschlagnahmung keine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wurde  und somit die durch die Verfassung der Vereinigten Staaten garantierte Redefreiheit verletzt wurde.

Gerade das letzte Arbument wird hierbei von Bürgerrechtsorganisationenen wie EFF, Public Knowledge und das Center for Democracy and Technology.

Es wird zu keiner Entscheidung kommen ob Puerto 80 mit deinen Websites wirklich einen Verstoß gegen das US-Copyright begangen hat, da sich der Staatsanwalt in einem kurzen Schreiben auf „jüngere Rechtsprechung“ berufen hat und den Fall beendet. Das Bereitstellen von Links stellt laut einer recht jungen Entscheidung des 7. US-Gerichtsbezirks nämlich keine Urheberrechtsverletzung dar.

Zurzeit sind die beiden Domains noch nicht zurückgeführt worden. Da es keinen Richterspruch gibt, können sich die Inhaber der anderen acht Domains nicht darauf beziehen und müssen gegebenenfalls einen eigenen Rechtsstreit anstrengen. Bei einer der andern acht beschlagnahmten Domains handelt es sich um channelsurfing.net, deren ehemaliger Inhaber Brian McCathy im Februar 2011 inhaftiert und angeklagt wurde. McCathy drohen insgesamt bis zu fünf Jahren Haft.

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